AGB
1. Geltungsbereich
Die satware AG in Worms (nachfolgend SATWARE AG genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit ".de" Domains Gegenstand dieses Vertrages sind gelten ergänzend die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
2. Vertragsgrundlagen
Sofern SATWARE AG ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens SATWARE AG wirksam.
3. Leistungspflichten
3.1
SATWARE AG gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SATWARE AG liegen, (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
3.2
Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Soweit mit dem Kunden eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, werden die entsprechenden Bestandteile mit "Aufstellung durch SATWARE AG" oder einer ihrer Geschäftspartner gekennzeichnet. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehene Hardware einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die gelieferten Programme installiert SATWARE AG nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Kompatibilität mit bereits beim Kunden installierten Programmen ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet. SATWARE AG ist, auch wenn die Installation als solche von SATWARE AG erbracht wird, nicht verpflichtet, die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von SATWARE AG bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von SATWARE AG, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
3.3
Der Leistungsumfang für Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf die in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei SATWARE AG gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.
4 Webdesign, Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
4.1
Soweit SATWARE AG für den Kunden im Bereich Webdesign tätig wird gelten die besonderen Vereinbarungen und Preisvereinbarungen der Parteien. SATWARE AG wird dem Kunden im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung zum gegebenen Zeitpunkt einen verbindlichen Design-Entwurf (Final) vorlegen. Soweit der Kunde mit SATWARE AG nichts anderes vereinbart hat, wird SATWARE AG diesen Entwurf auf Wunsch des Kunden ggf. bis zu zweimal nach billigem Ermessen von SATWARE AG überarbeiten. Alle danach folgenden Arbeiten sind mangels einer gesonderten (Preis-) Vereinbarung vom Kunden nach der aktuell jeweils gültigen allgemeinen Preisliste der SATWARE AG zu vergüten.
4.2
Wird der Webdesign-Auftrag vom Kunden vorzeitig nach Vorlage des Finals gekündigt, hat der Kunde in jedem Fall mindestens 70 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten.
4.3
Unabhängig von Ziffer 4.2 trägt die Beweislast für etwaig noch nicht erbrachte Leistungen ebenso wie für etwaig ersparte Aufwendungen von SATWARE AG darüber hinaus in jedem Fall der Kunde. Es gilt Ziffer 5.1.
4.4
Soweit .de-, .com-, .net- oder .org-Domains, etc., Vertragsgegenstand sind, erfolgt die Registrierung durch SATWARE AG. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird SATWARE AG im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. SATWARE AG hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. SATWARE AG übernimmt deshalb keine Gewähr, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Soweit SATWARE AG für den Kunden die Eintragung in eine Suchmaschine unternimmt, übernimmt SATWARE AG weder eine Gewähr dafür, daß eine Eintragung letztendlich tatsächlich erfolgt noch dafür, daß eine Eintragung mit einer bestimmten Platzierung erreicht wird.
4.5
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde SATWARE AG, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
4.6
Soweit .de-, .com-, .net- oder .org-Domains, etc., Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens selbst wahrzunehmen.
4.7
Soweit .de-, .com-, .net- oder .org-Domains, etc., Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, daß die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.
5. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
5.1
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von SATWARE AG mit Nutzung durch den Kunden als erbracht und abgenommen.
5.2
Bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung bleibt die gesamte gelieferte Ware / Entwürfe Eigentum von SATWARE AG. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann SATWARE AG, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware / Entwürfe zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
6. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
6.1
Der Kunde erhält von SATWARE AG für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von SATWARE AG für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
6.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
6.3
Die von SATWARE AG erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
6.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von SATWARE AG nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, - das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; - das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
6.5
Soweit dem Kunden von SATWARE AG ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an SATWARE AG zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber SATWARE AG bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
7. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
7.1
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch SATWARE AG oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
7.2
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und SATWARE AG das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Darüberhinaus gilt Ziffer 7.6 entsprechend.
7.3
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.
7.4
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für SATWARE AG insbesondere vor, wenn
· der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
· der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;
· der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 6.; 11.1, 11.2, 12.1, 12.3 bzw. 12.4 geregelten Pflichten verstößt;
· der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 12.5 geregelten Anforderungen genügt.
7.5
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.6
Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens einen Monat nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist SATWARE AG berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
7.7
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden.
8. Preise und Zahlung
8.1
SATWARE AG ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn SATWARE AG innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. SATWARE AG wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Alle Preise sind Festpreise zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Im Verzugsfall ist SATWARE AG berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Soweit keine besonderen Preisabsprachen getroffen wurden gilt die allgemeine Preisliste der SATWARE AG in der jeweils aktuellsten Fassung.
8.2
SATWARE AG stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter EUR 150,00 pro Monat werden halbjährlich im voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
8.3
SATWARE AG ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
8.4
Gegen Forderungen von SATWARE AG kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
9. Gewährleistung
9.1
Im Rahmen der Gewährleistung kann SATWARE AG Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von SATWARE AG über, soweit die entsprechenden Gegenstände im Eigentum von SATWARE AG stehen oder vor deren Einbau standen.
9.2
Der Kunde hat gelieferte Ware und/oder Inhalte unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Fehler, Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Die Anzeigefrist beträgt für Mägel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware oder die gelieferten Inhalte in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
9.3
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert SATWARE AG kostenlos Ersatz. SATWARE AG ist nach seiner Wahl zur Nachbesserung berechtigt. SATWARE AG ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei SATWARE AG auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
9.4
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
9.5
Der Kunde hat SATWARE AG bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
10. Haftung
10.1
Für Schäden haftet SATWARE AG nur dann, wenn SATWARE AG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SATWARE AG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von SATWARE AG auf solche typische Schäden begrenzt, die für SATWARE AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
10.2
Die Haftung von SATWARE AG wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
10.3
In jedem Fall ist die Haftung von SATWARE AG beschränkt auf einen Betrag von EUR 2.500,00 pro Schadenfall.
11. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
11.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt SATWARE AG von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
11.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.500,00 (in Worten: fünftausendfünfhundert Euro).
11.3
SATWARE AG ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 11.2 oder 12.5 unzulässig sind, ist SATWARE AG berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. SATWARE AG wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
12. Pflichten des Kunden
12.1
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, SATWARE AG jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von SATWARE AG binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
· Name und postalische Anschrift des Kunden
· Name, postalische Adresse, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain
· Name, postalische Adresse, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain
12.2
Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. SATWARE AG behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
12.3
Der Kunde verpflichtet sich, von SATWARE AG zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber SATWARE AG bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber SATWARE AG widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von SATWARE AG nutzen, haftet der Kunde gegenüber SATWARE AG auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Webservern von SATWARE AG abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von SATWARE AG oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von SATWARE AG erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
12.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine eMails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden eMails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
12.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. SATWARE AG ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. SATWARE AG wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. SATWARE AG wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde SATWARE AG nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
12.6
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt SATWARE AG dem Kunden hierfür pro angefangenem Gigabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag (derzeit EUR 20,00 zzgl. MwSt. pro angefangenem Gigabyte) in Rechnung. SATWARE AG ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
13. Datenschutz
13.1
SATWARE AG weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. SATWARE AG weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im ülichen Umfang zur Indentifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.
13.2
SATWARE AG ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. SATWARE AG wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
13.3
SATWARE AG weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Mainz. Für die von SATWARE AG auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
14.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Im übrigen gelten die Allgemeinen Software Bedingungen (ASB) der SATWARE AG.
